Museum Gugelmann Schönenwerd und Strohmuseum Wohlen
Am Vormittag besuchen wir eines der faszinierendsten Privatmuseen der Schweiz, das Gugelmann Museum in Schönenwerd, das zahlreiche «Tinguely-ähnliche» Wundermaschinen zeigt. Das Ziel der Ausstellung ist es, Kunst und Kultur auf aktive und interessante Arten zu vermitteln, wo alle Sinne tiefgründig und humorvoll angesprochen werden.
Nach einem stärkendem gemeinsamen Mittagessen im Migros Restaurant in Wohlen tauchen wir in die Geschichte der Hutmode um das 18. und 19. Jahrhundert ein. Der Besuch im Strohmuseum Wohlen vermittelt uns einen vielseitigen, multimedialen und interaktiven Überblick.
Kosten: CHF 49.– inkl. Eintritt und Führung im Museum Gugelmann, kostenloser Museumseintritt ins Strohmuseum Wohlen (Dank der grosszügigen Unterstützung des Bundesamtes für Kultur und der Stiftung Schweizer Museumspass).
Exkl. Reisekosten: ca. CHF 28.– mit Halbtax/Kollektivbillett (separat zu bezahlen vor Ort, bar oder Twint).
Halbtax Plus-Inhabende gelten als Halbtax-Besitzende und profitieren ebenfalls von 30% Kollektivbillett-Rabatt. Es ist daher nicht möglich, das Billett selber zu lösen.
Verpflegung: Gemeinsames Mittagessen im Migros Restaurant in Wohlen (nicht inklusive). Lassen Sie uns wissen, falls Sie nicht teilnehmen möchten.
Datum und Zeit
Donnerstag10. September 2026
08:40 – 17:07
Anzahl Kurstage: 1
Ort
Kursleitung
Walter Steffen-SchlüsselHinweis
Bitte nehmen Sie Ihre Raiffeisenkarte- oder Museumspass an die Exkursion mit, sofern Sie eine besitzen.GA-Inhaber/innen sind Teil der Kollektivgruppe und müssen bei der An- und Rückreise anwesend sein.
Die beiliegende Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen.
Abmeldungen: Eine Abmeldung ist immer mit administrativem Aufwand verbunden. Deshalb werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
> Bis 14 Tage vor Kursbeginn: Die Kursgeldzahlung wird erlassen bzw. zurückerstattet, wobei in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 35.– erhoben/einbehalten wird.
> Ab 13 Tage und weniger vor Kursbeginn oder bei Nichtabmelden/Nichterscheinen: Der gesamte Betrag wird zur Zahlung fällig bzw. es erfolgt keine Rückerstattung.